1. Durchführungsbestimmungen zu Aus- und Fortbildungen:
Die Rescue-Train GmbH verpflichtet sich zur Durchführung des theoretischen Unterrichts gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Teilnehmer / Auftraggeber sichert zu, die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen. Kosten für Fachliteratur, Lernmittel sowie Arbeitskleidung sind vom Teilnehmer zu tragen, sofern diese nicht ausdrücklich im Lehrgangspreis enthalten sind. Dieser hat ebenso für den ausreichenden Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung Sorge zu tragen. Der Teilnehmer / Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der Voraussetzungen eine Zulassung zum Lehrgang oder ggf. Prüfung voraussichtlich nicht erfolgen kann. Lehrgangsgebühren werden in diesen Fällen nicht erstattet.
Für Inhouse-Veranstaltungen beim Auftraggeber gelten nachfolgend aufgeführte Durchführungsbestimmungen:
• Der zur Verfügung gestellte Seminarraum muss der Teilnehmerzahl, was die Größe, Sitzplätze, Schreibmöglichkeiten und Beleuchtung betrifft, gerecht werden.
• Entsprechende Lehrmittel (Tafel / Flipchart, OHP / Beamer o.ä.) sind kostenfrei bereitzustellen, sofern nicht gesondert vereinbart wird, dass diese Mittel von der Rescue-Train GmbH zur Verfügung gestellt werden.
• Sanitäre Anlagen sind den Teilnehmerbedürfnissen entsprechend bereitzustellen.
• Eine verantwortliche Person ist während des Inhouse-Seminars vor Ort und steht bei Fragen zur Verfügung.
• Eine Parkmöglichkeit für den Dozenten wird kostenfrei zur Verfügung gestellt, Reisekosten werden vom Auftraggeber erstattet, sofern nichts Abweichendes mit der Rescue-Train GmbH vereinbart wird.
2. Zahlung der Lehrgangsgebühren
Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung vollständig zu entrichten, wobei für die Rechtzeitigkeit die Gutschrift auf dem Empfängerkonto entscheidend ist. Die Lehrgangsgebühr ist auch dann voll zu zahlen, wenn der Teilnehmer die Ausbildung nicht antritt, die Prüfung(en) nicht besteht oder aber das Ausbildungsziel endgültig nicht mehr erreichen kann.
Kursgebühren für Erste Hilfe Aus- und Fortbildung der Berufsgenossenschaften werden unmittelbar mit der zuständigen BG abgerechnet. Hierfür ist eine verbindliche TN-Meldung 4 Wochen vor Kursbeginn erforderlich! Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Rescue-Train GmbH berechtigt, die entsprechenden Kursgebühren mit dem Teilnehmer/ Auftraggeber unmittelbar abzurechnen.
Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl ist die Rescue-Train GmbH berechtigt, die fehlenden Kursgebühren unmittelbar mit dem Teilnehmer / Auftraggeber abzurechnen. Das Gleiche gilt bei Überschreitung der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl.
Das Teilnahme-Zertifikat dient als Quittung für die Teilnahme an der Erste Hilfe Aus- / oder Fortbildung.
3. Anmeldung und Rücktritt des Anmelders
Eine Anmeldung von Teilnehmern oder eigenen Kursen erfolgt schriftlich und wird bestätigt. Die Anmeldefrist endet 4 Wochen vor Kursbeginn, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Eventuelle Terminoptionen verfallen nach 7 Tagen, sofern keine verbindliche Kursbuchung vorliegt.
Es wird ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen nach Anmeldung eingeräumt. Eine Stornierung nach dieser Frist wird mit 25% der Teilnahmegebühren, mindestens jedoch 30 Euro berechnet. Buchungen, die nicht spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich storniert werden, müssen voll bezahlt werden.
Erkrankt ein Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn derart, dass ihm die weitere Teilnahme am Lehrgang nicht mehr zuzumuten ist, räumt die Rescue-Train GmbH ihm die Möglichkeit ein, die fehlenden Unterrichtseinheiten in einem nachfolgenden Seminar kostenfrei nachzuholen.
4. Rücktritt / Verschiebung seitens der Rescue-Train GmbH
Die Rescue-Train GmbH ist berechtigt, bei ungenügender Teilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Lehrgangstermin zu verschieben. Im Falle des Rücktritts wird der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber unverzüglich informiert und ggf. bereits gezahlte Gebühren erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, benennt die Rescue-Train GmbH einen Ausweichtermin.
Die Rescue-Train GmbH kann von diesem Vertrag auch außerordentlich aus im Verhalten des Teilnehmers liegenden Gründen zurücktreten. In derartigen Fällen bleibt der Teilnehmer / Auftraggeber zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
5. Ausweis-Zweitschriften
Bei Verlust des Teilnahmezertifikats eines von uns durchgeführten Kurses kann eine Ausweis-Zweitschrift erstellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 20,- €.
6. Haftung
Die Rescue-Train GmbH haftet nur bei Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem theoretischen Ausbildungsablauf stehen sowie für Schäden, welche durch die Mitarbeiter der Rescue-Train GmbH schuldhaft herbeigeführt werden.
7. Form
Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erfolgen.
Aktueller Stand und Gültigkeit ab: 25.05.2018