Aus- und Fortbildung zum Erste Hilfe Ausbilder

Aus- und Fortbildung zum Erste Hilfe Ausbilder


Anerkannter Ausbilder für Erste Hilfe gem. Berufsgenossenschaft (BG) und Fahrerlaubnis-Behörden (FeV).

Diese 55 Std. umfassende Ausbildung (6 Tage) zum/r Erste Hilfe Ausbilder/in berechtigt fachlich zur Durchführung von Erste-Hilfe-Lehrgängen nach FeV und BG-Richtlinien. 


Hierbei handelt es sich um einen Lehrgang, der sowohl von den Berufsgenossenschaften gem. DGUV Vorschrift 304-001 als auch gem. FeV anerkannt ist. 


Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre, ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs (Organisation auch über uns möglich), eine notfallmedizinische Grundausbildung von mind. 48 UE (Sanitätsausbildung oder höher). 


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Anerkannte Fortbildung für Erste Hilfe Ausbilder gem. den Berufsgenossenschaften (BG) und Fahrerlaubnis-Behörden (FeV).


Diese Fortbildung richtet sich an Erste Hilfe Ausbilder zur Verlängerung des Lehrscheins, d.h. Sie sind im Besitz einer gültigen Lehrberechtigung einer anerkannten Schulungsstätte. 


Bei dieser Fortbildung von Erste Hilfe Ausbildern handelt es sich um einen Lehrgang, der von der Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften gem. DGUV Grundsatz 304-001 und gem. FeV anerkannt ist. 




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